Die eigenen vier Wände gegen einen Platz in einem Pflegeheim einzutauschen fällt niemandem leicht.
Wir unterstützen und begleiten Sie vor, während und auch nach der Heimaufnahme mit allen notwendigen Anträgen und Formularen für die Krankenkasse, das Amtsgericht oder das Sozialamt. Es gibt so viele Dinge zu beachten, Wege zu gehen und Fristen einzuhalten. Sie können auf unsere Hilfe und Unterstützung zählen. Wir sind für Sie da bei allen Fragen rund um die Heimaufnahme.
Bei den folgenden Schritten unterstützen wir Sie:
Schritt 1: Pflegegrad
Vor der Heimaufnahme sollte ein Pflegegrad vorliegen bzw. der Antrag gestellt sein. Beim Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades reicht eine formlose Anfrage bei der Krankenkasse/Pflegekasse durch den zukünftigen Bewohner bzw. dessen Betreuer.
Schritt 2: Frei von ansteckenden Krankheiten
Das Formular „Frei von ansteckenden Krankheiten“ ist die wichtigste Bescheinigung vor einer Heimaufnahme. Das Formular kann sowohl vom Hausarzt als auch vom Krankenhaus ausgefüllt werden. Die Bescheinigung bestätigt, dass bei dem zukünftigen Bewohner TBC (Tuberkulose) und MRSA (multiresistente Keime) ausgeschlossen sind.
Schritt 3: Ärztliches Attest
Der Hausarzt muss die Pflegebedürftigkeit seines Patienten vor der Heimaufnahme bestätigen. Es reicht eine einfache Bescheinigung, auf welcher der Hausarzt attestiert, dass sein Patient (Name, Anschrift) pflegebedürftig ist.
Schritt 4: Anmeldung der Aufnahme bei der Pflegekasse
Vor einer Heimaufnahme ist es erforderlich, die Pflegekasse über die bevorstehende Aufnahme in ein Pflegeheim zu informieren. Dies kann formlos geschehen, z.B. telefonisch.
Schritt 5: Inkontinenzartikel
Benötigt der zukünftige Bewohner Inkontinenzartikel, muss der Hausarzt dieses vor der Heimaufnahme bescheinigen. Diese Bescheinigung reichen wir bei der Pflegekasse ein.
Schritt 6: Betreuung der zukünftigen Bewohners
Der künftige Betreuer sollte sich zunächst beim Amtsgericht telefonisch melden und einen Termin vereinbaren. Zu diesem Termin müssen der Personalausweis des Betroffenen ebenso wie der des künftigen Betreuers mitgebracht werden sowie eine ärztliche Bescheinigung, die besagt, dass der Betroffene seine Angelegenheiten nicht mehr selbst verwalten kann.
Schritt 7: Eventueller Antrag auf Pflegewohngeld beim Sozialamt
Pflegewohngeld wird beim Sozialamt beantragt. Das Pflegewohngeld ist ein Zuschuss zu den zu zahlenden Investitionskosten. Voraussetzung für einen Antrag ist das Vorhandensein eines Pflegegrades, also mindestens Pflegegrad 1.
Pflegewohngeld kann nur dann beantragt werden, wenn der Bewohner über maximal 6.900 Euro an Barvermögen verfügt; bei Einzug eines Ehepaars gilt der doppelte Betrag, also 13.800 Euro. Immobilien oder sonstige Werte spielen bei der Berechnung keine Rolle.
Neben der Vermögensgrenze von 6.900 Euro dürfen die monatlichen Einkünfte 1.151,55 Euro nicht überschreiten. Das Kindererziehungsgeld für Frauen wird nicht mit eingerechnet. Bei Einzug eines Ehepaares wird diese Verdienstgrenze verdoppelt (2.303,10 Euro). Für das Pflegewohngeld ist immer der Sozialhilfeträger zuständig, in dessen Einzugsgebiet der Pflegebedürftige vor seiner Heimaufnahme gelebt hat.
Schritt 8: Eventueller Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten beim Sozialamt
Sollten die Rente oder sonstige Einkünfte nicht ausreichen, die Heimkosten zu bezahlen, kann beim Sozialamt der Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten (ungedeckte Heimkosten = Gesamtbetrag minus Zuschuss der Pflegekasse) gestellt werden. Zur Antragstellung sind mitzubringen: Rentenbescheide, Kontoauszüge und Sparbücher.
Schritt 9: Spezielle Pflegehilfsmittel
Spezielle Pflegehilfsmittel wie eine hochwertige Wechseldruckmatratze oder ein Spezialrollstuhl müssen vor dem Einzug ins Pflegeheim bei der Krankenkasse beantragt und von dieser genehmigt werden. Das Rezept für diese Hilfsmittel wird vom Hausarzt ausgestellt.