Die Betreuung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds ist außerordentlich belastend. Es ist ein Irrtum, zu glauben, ein einzelner Mensch könne die für die Betreuung erforderliche seelische und körperliche Kraft jederzeit und unbegrenzt aufbringen. Deshalb ist es notwendig, den sich selbst auferlegten Leistungsdruck regelmäßig abzubauen.
Für die Hauptpflegeperson ist es wichtig, persönliche Bekanntschaften und Hobbys weiter zu pflegen. Schaffen Sie sich von Anfang an feste Freiräume, die ganz Ihnen gehören. Ein Verteilen der Pflege auf mehrere Schultern, gleichgültig, ob es sich dabei um Familienangehörige oder professionelle Helfer handelt, ist oft der Grund dafür, dass die häusliche Betreuung über viele Jahre hinweg aufrecht erhalten werden kann.
Speziell aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege, die fest im Pflegeversicherungsgesetz verankert ist. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die pflegerische Versorgung sowie für die soziale Betreuung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung bis zu einer Höhe von 1.612,00 Euro. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege umfasst vier Wochen pro Kalenderjahr. Eine formlose Mitteilung muss rechtzeitig an die Pflegekasse erfolgen.
Die Verhinderungspflege wird wie die Kurzzeitpflege für eine Dauer von 28 Tagen gewährt und wird ebenfalls mit 1.612,00 Euro pro Kalenderjahr vergütet.
Nutzen Sie die Möglichkeit, die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen und Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied in unserem Haus betreuen zu lassen. Dies ist besonders für Pflegebedüftige mit demenzieller Veränderung eine gute Alternative zur häuslichen Pflege und gibt Ihnen als pflegendem Angehörigen Zeit, wichtige Erledigungen zu machen oder einfach "Frei" zu haben. Der Vorteil ist, dass der Anspruch auf Pflegegeld nicht entfällt.
Vermeiden Sie ein schlechtes Gewissen, wenn Sie sich Zeit für sich selbst nehmen. Sie „schieben“ den Angehörigen nicht ab, sondern nehmen sich die notwendige Pause zur Regeneration. Dabei wissen Sie ihren Angehörigen bei uns in guten Händen. Von der Kraft und der guten Laune, die Sie „getankt“ haben, profitiert auch Ihr Familienmitglied.