Kostenübersicht -
Gutes muss nicht teuer sein!
Unser Haus hat einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen sowie eine Pflegesatzvereinbarung mit dem Sozialamt. Die Entgeltgestaltung ist abhängig von der Begutachtung und Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) in einen Pflegegrad. Unterschieden wird in Pflegegraden von 1 bis 5.
Als vollstationäre Pflegeeinrichtung sind wir gehalten, kostendeckend zu arbeiten. Ein Pflegeheim finanziert sich ausschließlich über den verhandelten Pflegesatz mit den Pflegekassen. Dieser Pflegesatz ist so berechnet, dass er lediglich die anfallenden Kosten deckt. Welche Kosten anfallen dürfen, wird ebenfalls durch die Pflegekasse bestimmt.
Das Entgelt für die Bewohner setzt sich zusammen aus dem Pflegesatz, den Kosten für Unterkunft & Verpflegung sowie den Investitionskosten. Der Pflegesatz deckt die pflegerische Versorgung des Pflegebedürftigen. Die Kosten für Unterkunft & Verpflegung werden auch als „Hotelkomponente“ bezeichnet und decken die Miet- bzw. Verpflegungskosten. In den Investitionskosten sind Modernisierungs- und Anschaffungskosten sowie die Finanzierung der Immobilienkosten enthalten.
Folgende Pflegesätze gelten für unsere Einrichtung ab 01.03.2018:
Pflegegrad 1 |
Pflegegrad 2 |
Pflegegrad 3 |
Pflegegrad 4 |
Pflegegrad 5 |
|
Pflegesatz/Tag |
27,49 € |
30,23 € |
46,40 € |
63,27 € |
70,83 € |
Unterkunft & Verpflegung/Tag |
23,35 € |
23,35 € |
23,35 € |
23,35 € |
23,35 € |
Investitionskosten/Tag |
18,33 € |
18,33 € |
18,33 € |
18,33 € |
18,33 € |
Gesamtkosten/Tag |
69,17 € |
71,91 € |
88,08 € |
104,95 € |
112,51 € |
Gesamtkosten/Monat |
2.104,15 € |
2.187,50 € |
2.679,40 € |
3.192,58 € |
3.422,55 € |
Pflegegeld von der Pflegekasse |
125,00 € |
770,00 € |
1.262,00 € |
1.775,00 € |
2.005,00 € |
Monatlicher Eigenanteil |
1.979,15 € |
1.417,46 € |
1.417,46 € |
1.417,46 € |
1.417,46 € |
Gerechnet wird mit einem Jahresmittel von 30,42 Tagen pro Monat.
Zusätzlich ergibt sich für Sie die Möglichkeit, Leistungen des Sozialhilfeträgers zu beantragen, wie z.B. Pflegewohngeld und ggf. Übernahme der ungedeckten Heimkosten. Für die Heimkosten wird die Rente sowie das Vermögen des Pflegebedürftigen eingesetzt abzgl. eines Schonvermögens von ca. 2.600 Euro bei Alleinstehenden (3.214,00 Euro bei Ehepaaren) und eines Selbstbehaltes.
Während eines persönlichen Gesprächs helfen wir Ihnen gern, die für Sie anfallenden Einrichtungskosten zu errechnen. Wir unterstützen Sie bei Bedarf im Umgang mit Behörden, Pflegekassen, Krankenkassen und bei der Beantragung von Hilfsmitteln.
Bei Fragen und Unklarheiten sprechen Sie mit uns. Wir sind für Sie da.